Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Die Ausbildung 
in der Praxis

Die praktische Ausbildung findet bei Amtsgerichten, Landgerichten und Staatsanwaltschaften statt.

Die Auszubildenden durchlaufen die einzelnen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und gewinnen so einen umfassenden Eindruck von ihrem zukünftigen Beruf.

Bereits während der Ausbildung wird ein selbständiges Arbeiten gewünscht und von kompetenten Ausbildern gefördert.

In vielen Gerichten gibt es spezielle Ausbildungsgeschäftsstellen, in denen Auszubildende ganz selbständig für einen Richter und Rechtspfleger arbeiten. Selbstverständlich stehen ihnen auch hier jederzeit erfahrene Justizfachangestellte zur Seite.

Neben der Bearbeitung von Akten erlernen die Auszubildenden den Umgang mit ratsuchenden Bürgern – sowohl am Telefon als auch im persönlichen Kontakt vor Ort.

Während der Ausbildung in Strafsachen nehmen die Auszubildenden an Verhandlungen teil und lernen, Protokoll darüber zu führen. Da hierfür auch schreibtechnische Fertigkeiten von großer Bedeutung sind, üben die Auszubildenden regelmäßig das 10-Finger-Tastenschreiben.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss)

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 2,5 Jahre

AUSBILDUNGSORTE

Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,  Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach
sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG

monatlich Stand 1. Dezember 2022:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro

 

weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite
des LBV Baden-Württemberg