Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Die Zulassungsvoraussetzungen

Sowohl an die persönlichen Eigenschaften als auch an die soziale Kompetenz müssen im Hinblick auf die Vielfältigkeit der Aufgaben in diesem Bereich die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Mindestanforderungen gestellt werden.

GRUNDANFORDERUNGEN

a) Die formalen Voraussetzungen im Hinblick auf eine spätere Übernahme in die Beamtenlaufbahn erfüllen Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen;
  • das 42. Lebensjahr im Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet haben (der in § 48 LHO genannte Regelfall; in Einzelfällen können sich abweichende Altersgrenzen ergeben);
  • mindestens über einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen;
  • die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung durch ein aktuelles ärztliches Zeugnis nachweisen können.

b) Die notwendigen persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen bringen Sie mit, wenn Sie

  • physisch und psychisch belastbar sind (nachzuweisen durch Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens);
  • flexibel und bereit zur Mobilität sind;
  • ausreichend Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck haben;
  • über eine rasche Auffassungsgabe und gute Merkfähigkeit verfügen.

Wir legen ebenfalls Wert darauf, dass neue Kolleginnen und Kollegen generell leistungsbereit, verantwortungsbewusst und zuverlässig sind.

Mitbringen sollten Sie außerdem Loyalität, Spaß am Organisieren sowie die Bereitschaft, Eigeninitiative zu zeigen und selbstständig zu Handeln.

Die erforderliche soziale Kompetenz besitzen Sie, wenn Sie

  • teamfähig sind;
  • über ein angemessenes Erscheinungsbild sowie höfliche Umgangsformen verfügen und
  • die Bereitschaft zur Akzeptanz fachlicher Vorgaben haben.

Notwendig hierfür sind, neben einer guten Kommunikationsfähigkeit ein hohes Maß an Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie gutes Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestens ein Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Ein Beginn ist das ganze Jahr hindurch möglich, die Ausbildung dauert mindestens 18 Monate. Der fachtheoretische Teil, der drei Blöcke zu je einem Monat umfasst, findet in Mannheim statt.

BEWERBUNG

Wird bei einer Behörde eine Stelle frei, schreibt sie diese direkt aus – Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) können sich dann direkt dort bewerben.

VERGÜTUNG

In der Ausbildung erfolgt die Vergütung in der Entgeltgruppe TV-L 4, eine Zulage kann gewährt werden.