Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Tätigkeitsfelder im höheren Justizdienst

ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT UND STAATSANWALTSCHAFTEN

Die meisten Einstellungen im höheren Justizdienst erfolgen im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften. Während der (derzeit) rund vier Jahre als Richterin / Richter auf Probe werden Sie in der Regel für jeweils zwei Jahre bei einer Staatsanwaltschaft und bei Gericht (Amts- oder Landgericht) eingesetzt. Sie erhalten dadurch bereits in der Anfangsphase Ihres Berufslebens ein breites Erfahrungswissen und die Chance, Ihre Fähigkeiten und Neigungen auszuloten. In örtlicher Hinsicht gelingt es uns dabei fast immer, alle Stationen während der Probezeit innerhalb eines Landgerichtsbezirks anzubieten. Auf familiäre Belange (Kinder, Ehepartner) nehmen wir bei der Stellenzuweisung besondere Rücksicht. Informationen zum Berufseinstieg der Assessorinnen und Assessoren finden Sie auch in unserem Personalentwicklungskonzept für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Datei wird derzeit aktualisiert).   

ARBEITSGERICHTSBARKEIT

In der Arbeitsgerichtsbarkeit werden immer wieder je nach Bedarf Einstellungen vorgenommen. Arbeitsgerichte gibt es in

Für die Arbeitsgerichtsbarkeit suchen wir insbesondere Juristinnen und Juristen, die schon in ihrem bisherigen Werdegang einen gewissen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht gelegt haben. Auch eine Tätigkeit als Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Unternehmensjuristin oder Unternehmensjurist verschafft Ihnen hier unter Umständen einen Vorsprung vor anderen Bewerbern.  

FINANZGERICHTSBARKEIT

Das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Hauptsitz in Stuttgart und Außensenaten in Freiburg rekrutiert seinen Nachwuchs überwiegend aus dem höheren Dienst der Justiz und der Finanzverwaltung. Aber auch berufserfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die außergewöhnlich gute Examina haben, über Zusatzqualifikationen verfügen (z. B. Steuerberaterprüfung) und mehrere Jahre in renommierten Kanzleien steuerrechtsberatend tätig waren, können als Proberichter beim Finanzgericht eingestellt werden.

Auf Lebenszeit ernannte Beamtinnen und Beamte aus dem höheren Dienst der Finanzverwaltung können sich nach einigen Jahren der Berufserfahrung (in der Regel im Alter zwischen 35 und 40 Jahren) für 18 Monate an das Finanzgericht Baden-Württemberg abordnen lassen. Voraussetzung hierfür sind regelmäßig zwei überdurchschnittliche juristische Staatsexamina und gute Beurteilungen in der Finanzverwaltung. Für die Dauer der Abordnung werden die Beamtinnen und Beamten zu Richterinnen / Richtern kraft Auftrags ernannt. Nach erfolgreicher Abordnung können sich die Beamtinnen und Beamten auf eine ausgeschriebene Stelle als „Richter / Richterin am Finanzgericht“ bewerben.

Auf Lebenszeit ernannte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus den anderen Gerichtsbarkeiten können sich ebenfalls zum Finanzgericht abordnen lassen, wenn sie über vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts verfügen. Idealerweise haben Sie vor Ihrem rechtswissenschaftlichen Studium schon eine Ausbildung für den gehobenen Finanzverwaltungsdienst erfolgreich absolviert und/oder während Ihrer richterlichen / staatsanwaltlichen Tätigkeit mit steuerrechtlichen Sachverhalten zu tun gehabt (z. B. in einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität).  

SOZIALGERICHTSBARKEIT

Einstellungen in der Sozialgerichtsbarkeit werden je nach Bedarf vorgenommen. Sozialgerichte gibt es in

Auch wenn Sie bislang nur wenig oder gar keine Berührung mit dem Sozialrecht (Sozialversicherungsrecht, Hartz IV, Vertragsarztrecht, Schwerbehindertenrecht etc.) hatten, kommt eine Einstellung am Sozialgericht in Betracht, insbesondere wenn Sie Freude an der Beschäftigung mit öffentlichem Recht – und vor allem am verantwortlichen Umgang mit Menschen haben. Bei der Einarbeitung erhalten Sie jede Unterstützung, die Sie brauchen! Die Tätigkeit am Sozialgericht ist spannend, weil

  • Sie von Anfang an als Vorsitzende / Vorsitzender einer Kammer mit zwei ehrenamtlichen Richtern verhandeln und entscheiden
  • Sie mit Menschen zu tun haben, für die Ihre Entscheidung oft eine existentielle Bedeutung hat
  • Sie in einer besonders jungen und dynamischen Gerichtsbarkeit arbeiten
  • die Rechtsmaterien im Sozialrecht – ähnlich wie im Arbeitsrecht – ständig im Fluss sind und Sie aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung in neuen Rechtsgebieten mitwirken

VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT

Einstellungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden je nach Bedarf vorgenommen.

Der Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt im sozialen Rechtsstaat die ganz wesentliche Aufgabe zu, die Freiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen zu schützen sowie eine gerechte Teilhabe an den staatlichen Leistungen zu gewährleisten. Derzeit fällt darunter insbesondere auch die Gewährleistung eines wirksamen Flüchtlingsschutzes – aber dies nicht allein: Als Verwaltungsrichter sind Sie an allen vier Gerichten stets auch mit einem bunten Strauß anderer öffentlich-rechtlicher Verfahren (öffentliches Baurecht, Umweltrecht, Gewerberecht, Recht des öffentlichen Dienstes usw.) befasst.

Als Verwaltungsrichter wechseln Sie – auch in der Probezeit – das Gericht regelmäßig nur auf eigenen Wunsch. Verwaltungsgerichte gibt es in

JUSTIZVOLLZUG

Für die Leitungen der Justizvollzugsanstalten suchen wir regelmäßig qualifizierte Juristinnen und Juristen. Wegen der Art der Tätigkeit legen wir neben guten juristischen Kenntnissen sowie kommunikativen und sozialen Fähigkeiten besonderen Wert auf Organisationstalent und Interesse an Verwaltungstätigkeiten. Die Einstellungsvoraussetzungen entsprechen grundsätzlich denjenigen des Richter- und Staatsanwaltsdienstes. Einen Wechsel zu den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten fördern wir ebenso wie Wechsel in den Justizvollzug.

Die Einstellung erfolgt regelmäßig als Regierungsrätin / Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe. Zusätzlich erhalten Sie eine Verwendungszulage. Die Probezeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Sie werden in der Leitung einer Justizvollzugsanstalt des Landes eingesetzt. Dafür in Frage kommen die größeren Anstalten, in denen mehrere Volljuristen tätig sind. Das sind:

Eine vollständige Übersicht über die Einrichtungen des Justizvollzuges im Land finden Sie hier.

Sie sind von Beginn Ihrer Tätigkeit an mit sämtlichen Aufgaben betraut, welche in den Leitungen der Justizvollzugsanstalten anfallen. Das sind zum einen die Angelegenheiten der Gefangenen. Gemeinsam mit den Fachdiensten (Psychologen, Sozialarbeiter, Lehrer, Seelsorger, Ärzte, Werkdienst, Vollzugsdienst) erstellen Sie Vollzugspläne, welche vollzugsöffnende Maßnahmen, Therapiemaßnahmen, Aus- und Weiterbildung, etc. festlegen. Sie sind für die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt verantwortlich, indem Sie gegenüber Gefangenen z. B. besondere Sicherungsmaßnahmen prüfen und anordnen oder Disziplinarverfügungen erlassen. In Rechtsangelegenheiten der Gefangenen geben Sie Stellungnahmen gegenüber Gerichten oder dem Justizministerium ab, z. B. in Verfahren über Strafrestaussetzung, bei Petitionen oder bei Anträgen der Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung. Der zweite große Tätigkeitsbereich liegt in den typischen Aufgaben einer Behördenleitung. Sie wirken mit in Personalangelegenheiten, bei der Öffentlichkeitsarbeit, im Arbeitswesen, in Bau- und Haushaltsangelegenheiten. Durch die Delegation von Personal- und Budgetverantwortung auf die Justizvollzugsanstalten sind Sie in diesen Bereichen sofort an entscheidender Stelle tätig.

Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.