Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Der Beruf

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätige Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes.

Als Vollzugsdienstkräfte der Landesjustiz sind sie befugt, in Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuäben.

Zu ihren vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben gehören die Gewährleistung der Sicherheit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ebenso wie die Übernahme des Sitzungs- und Ordnungsdienstes. So sind sie beispielsweise für die Durchführung von Einlasskontrollen und die Vorführung der Gefangenen zu Sitzungsterminen und deren Bewachung zuständig. Außerdem erteilen Sie vor Ort Auskünfte an ratsuchende Bürger.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestens ein Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Ein Beginn ist das ganze Jahr hindurch möglich, die Ausbildung dauert mindestens 18 Monate. Der fachtheoretische Teil, der drei Blöcke zu je einem Monat umfasst, findet in Mannheim statt.

BEWERBUNG

Wird bei einer Behörde eine Stelle frei, schreibt sie diese direkt aus – Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) können sich dann direkt dort bewerben.

VERGÜTUNG

In der Ausbildung erfolgt die Vergütung in der Entgeltgruppe TV-L 4, eine Zulage kann gewährt werden.