Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Bewerbungsverfahren

Wird bei einer Behörde eine Stelle frei (bspw. durch Ruhestand), erfolgt die Ausschreibung durch diese. Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) können sich dann direkt dort bewerben.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich mit Fragen – auch schon vor einer Bewerbung – an die zuständige Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten, Herrn Justizfachwirt Nagel (Telefon: 0721/926 2013, E-Mail: nagel@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de) wenden und sich von diesem auch vertraulich beraten lassen. Einzelheiten finden Sie hierzu auch in unserem Merkblatt (PDF).

Der Bewerbung beizufügen sind:

  • Ein Lebenslauf;
  • Das Schulabschlusszeugnis;
  • Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten und Prüfungen seit der Schulentlassung;
  • Eine beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments.

Auf Verlangen der Einstellungsbehörde sind ferner vorzulegen:

  • Eine Geburtsurkunde;
  • Ein aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis;
  • Ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes), das bei der Meldebehörde zur Vorlage an die Einstellungsbehörde zu beantragen ist;
  • Eine schriftliche Erklärung über etwa anhängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren sowie ggfs. über Disziplinarmaßnahmen und anhängige Disziplinarverfahren;
  • Eine Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestens ein Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Ein Beginn ist das ganze Jahr hindurch möglich, die Ausbildung dauert mindestens 18 Monate. Der fachtheoretische Teil, der drei Blöcke zu je einem Monat umfasst, findet in Mannheim statt.

BEWERBUNG

Wird bei einer Behörde eine Stelle frei, schreibt sie diese direkt aus – Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) können sich dann direkt dort bewerben.

VERGÜTUNG

In der Ausbildung erfolgt die Vergütung in der Entgeltgruppe TV-L 4, eine Zulage kann gewährt werden.