Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das ist
der Hammer!

Mit diesem Studium eröffnen sich tolle Perspektiven: Theorie und Praxis im Wechsel, Bezahlung von Anfang an und ein sicherer und abwechslungsreicher Arbeitsplatz in der Justiz mit viel Eigenverantwortung.

Mit Recht
in die Zukunft!

Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.

Auf dieser Webseite stellen wir Ihnen die wichtige Arbeit der Rechtspfleger vor und informieren Sie über das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH).

Informieren Sie sich jetzt – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Link öffnet einen Kurzfilm über das Berufsbild des Rechtspflegers

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. EUR 1.350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Dipl. Rechtspfleger/in (FH)