Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Studium
als persönliche Wahl

Grundsätzlich geht es in unterschiedlichen Bereichen immer wieder darum, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und rechtlich mit Hilfe der einschlägigen Gesetze zu bewerten. Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, präzise zu erfassen und selbst klar und verständlich zu formulieren.

Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. EUR 1.350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Dipl. Rechtspfleger/in (FH)