Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Ein Beruf
mit Vielseitigkeit

Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur. Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz. Auch in der privaten Wirtschaft sind Rechtspfleger sehr gesucht, unter anderem bei Banken, Versicherungen und Rechtsanwaltskanzleien.

Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:

Familien- und Betreuungsverfahren

Personen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können, erhalten einen Betreuer. Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren die Betreuer bei ihrer Tätigkeit. Damit wahren sie die Rechte von Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können.

Zwangsversteigerung und andere Zwangsvollstreckungen

Manche Menschen zahlen ihre Schulden nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Rechtspfleger sorgen dafür, dass die Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen pfänden. Damit verhelfen sie dem Recht zum Durchbruch.

Grundbuchangelegenheiten

In den Grundbüchern sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentümer und möglichen Belastungen (zum Beispiel Hypotheken) dokumentiert. Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit.

Insolvenzverfahren

Ist ein Unternehmen überschuldet, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das anschließend vom Rechtspfleger geführt wird. Er leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.

HANDELS- UND VEREINSREGISTER

Unternehmen und Vereine entstehen erst durch die Eintragung in einem staatlichen Register. Rechtspfleger prüfen die Voraussetzungen und nehmen die Eintragungen vor. Damit sorgen sie für klare Verhältnisse.

RECHTSANTRAGSSTELLE

Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten. Damit helfen sie, die Rechte der Bürger zu wahren.

NACHLASSANGELEGENHEITEN

Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit sorgen sie für die Durchsetzung des letzten Willens von Verstorbenen.

VOLLSTRECKUNG VON FREIHEITSSTRAFEN

Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten, und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit.
Neben diesen Aufgaben gehören auch spezielle Tätigkeiten im Bereich des Justizmanagements zum Arbeitsbereich von Rechtspflegern, zum Beispiel in der Verwaltungsleitung, im Personalreferat, im Controlling, in der Organisationsberatung, im EDV-Projektmanagement, in Vollzugsabteilungen, in der Wirtschaftsverwaltung und in der Geschäftsführung der vollzuglichen Arbeitsbetriebe.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. EUR 1.350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Dipl. Rechtspfleger/in (FH)