Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Das Studium im
Überblick
In drei Jahren zum Ziel: Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie an den Außenkursen Ulm und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr
Studium an der Hochschule oder an den Außenkursen zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr
3. Jahr
Studium an der Hochschule oder an den Außenkursen zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Gehalt von Anfang an
Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Ein Beispiel: unverheiratete Studierende erhalten ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.350,- Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Dipl. Rechtspfleger/in (FH)