Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Studium im
Überblick

In drei Jahren zum Ziel: Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie an den Außenkursen Ulm  und verläuft in drei Abschnitten:

1. Jahr

Studium an der Hochschule oder an den Außenkursen zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)

2. Jahr

Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)

3. Jahr

Studium an der Hochschule oder an den Außenkursen zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss

Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.

Gehalt von Anfang an

Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Ein Beispiel: unverheiratete Studierende erhalten ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.350,- Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Schwetzingen und
Außenkurse in Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. EUR 1.350,– monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Dipl. Rechtspfleger/in (FH)