Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Das Studium
als persönliche Wahl

Die Tätigkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zielt darauf ab, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und mit Hilfe der einschlägigen Gesetze rechtlich zu bewerten. Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und selbst klar und verständlich formulieren zu können. Darüber hinaus müssen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit in besonderem Maße auch die jeweilige soziale Situation der Schuldner erfassen und berücksichtigen. Daher sollten Sie gerne mit Menschen in verschiedenen Lebenslagen umgehen und über das notwendige Fingerspitzengefühl verfügen.

Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie es verstehen, Ihren Standpunkt zu vertreten, ohne dabei die Interessen der Beteiligten außer Acht zu lassen – und auch in schwierigen Situation einen kühlen Kopf behalten.

Wenn es Ihnen Freude macht, selbständig und flexibel – in gewisser Weise sogar unternehmerisch – zu denken und zu arbeiten, und Sie gerne Verantwortung übernehmen, ist das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) genau das Richtige für Sie.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)