
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Ein Beruf
mit Perspektive
Der Status als Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Prüfungsabsolventen werden als Oberinspektorin / Oberinspektor im Gerichtsvollzieherdienst (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Mit diesem Leistungsanreiz werden die Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Dank der eigenständigen und flexiblen Arbeitsplanung lässt sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Rechtspflege Schwetzingen
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)