Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Alles rund um die Bewerbung

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Gerichtsvollzieher- Studium erfüllen Sie, wenn Sie

  • das Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel EU-Bürger) besitzen,
  • die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.

IHRE BEWERBUNG RICHTEN SIE BITTE AN EINES DER BEIDEN OBERLANDESGERICHTE:

Oberlandesgericht Karlsruhe
Verwaltungsabteilung
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe
www.olg-karlsruhe.de

Oberlandesgericht Stuttgart
Verwaltungsabteilung
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
www.olg-stuttgart.de

Die Entscheidung, bei welchem Oberlandesgericht (OLG) Sie sich bewerben, hängt davon ab, in welchem Gerichtsbezirk Sie die Studienpraxis absolvieren und nach Ihrem Studium arbeiten wollen.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich mit Fragen – auch schon vor einer Bewerbung – an die zuständige Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten, Herrn Justizfachwirt Nagel (Telefon: 0721/926 2013, E-Mail: nagel@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de) wenden und sich von diesem auch vertraulich beraten lassen. Einzelheiten finden Sie hierzu auch in unserem Merkblatt (PDF).

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren. Den entsprechenden Link finden Sie innerhalb der Bewerbungsfristen auf der Homepage des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) für das weitere Auswahlverfahren eingeladen werden.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)