Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Ein Beruf
mit Eigenständigkeit

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT

Hochschule Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF

1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)

ANWÄRTERBEZÜGE

Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.

ABSCHLUSS

Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)