
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Ein Beruf
mit Eigenständigkeit
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife
STUDIENBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 3 Jahre
STUDIENORT
Hochschule Rechtspflege Schwetzingen
AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung
(Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule
(Studienphase III)
ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. 1.350 EUR - monatlich und Beihilfe im Krankheitsfall.
ABSCHLUSS
Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)