Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Alles rund um die Bewerbung

Voraussetzung für eine Bewerbung zur Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten ist ein mittlerer Bildungsabschluss, z.B. die Mittlere Reife.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren beim:

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind besonders erwünscht. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung können sich mit Fragen – auch schon vor einer Bewerbung – an die zuständige Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten, Herrn Justizfachwirt Nagel (Telefon: 0721/926 2013, E-Mail: nagel@vgkarlsruhe.justiz.bwl.de) wenden und sich von diesem auch vertraulich beraten lassen. Einzelheiten finden Sie hierzu auch in unserem Merkblatt (PDF).

Den entsprechenden Link zum Online-Bewerbungsverfahren finden Sie innerhalb der Bewerbungsfristen auf der Homepage des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) für das weitere Auswahlverfahren eingeladen werden.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss)

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 2,5 Jahre

AUSBILDUNGSORTE

Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,  Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach
sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG

monatlich Stand 1. Dezember 2022:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro

 

weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite
des LBV Baden-Württemberg