Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Ein Beruf
mit Perspektive

Justizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Bei einer Beschäftigung in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt in der Regel eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a (TV-L).

Justizfachangestellte, die ihre Ausbildung mit einem guten Prüfungsergebnis abschließen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben bereits nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren.

Diese sechsmonatige Zusatzausbildung gliedert sich in einen fachtheoretischen Lehrgang von vier Monaten zur Vermittlung von vertieften Rechtskenntnissen sowie in eine Praxisphase von zwei Monaten.

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unter anderem herausgehobene Sachbearbeiteraufgaben wahr, z.B. in der Geldstrafenvollstreckung, im Mahnverfahren und im Hinterlegungsverfahren.

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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss)

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 2,5 Jahre

AUSBILDUNGSORTE

Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,  Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach
sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG

monatlich Stand 1. Dezember 2022:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro

 

weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite
des LBV Baden-Württemberg