
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Die Ausbildung an
der Berufsschule
Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt – je nach Ausbildungszentrum – an der Berufsschule in Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Ravensburg oder Stuttgart.
Je nach Berufsschule und Ausbildungsjahr findet der Unterricht an bestimmten Wochentagen im Wechsel mit der praktischen Ausbildung oder in bestimmten Zeiträumen als Blockunterricht statt.
Manche Berufsschulen bieten zusätzlich – neben der Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten – auch die Möglichkeit an, das Fachabitur nachzuholen.
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EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss)
AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER
Jährlich zum 1. September
Dauer: 2,5 Jahre
AUSBILDUNGSORTE
Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach
sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
monatlich Stand 1. Dezember 2022:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro
weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite
des LBV Baden-Württemberg