Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg

Die Ausbildung
im Überblick

In 2,5 JAHREN ZUM ZIEL:

Die staatlich anerkannte Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten beginnt jeweils am 1. September bei einem der 21 verschiedenen Ausbildungszentren.

Neben theoretischem Unterricht in der Berufsschule und im Ausbildungszentrum ist die praktische Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen ein wichtiger Bestandteil.

Im 2. Ausbildungsjahr wird eine theoretische Zwischenprüfung in den Ausbildungszentren abgelegt. Mit der schriftlichen Abschlussprüfung in der Berufsschule und einer praktischen Prüfung beim Prüfungsausschuss am jeweiligen Oberlandesgericht endet die Ausbildung – in Bestzeit – bereits nach 2,5 Jahren.

Während der gesamten Ausbildung werden die Auszubildenden durch besonders qualifizierte Ausbildungsleiter betreut.

iBox

EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss)

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER

Jährlich zum 1. September
Dauer: 2,5 Jahre

AUSBILDUNGSORTE

Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim,  Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach
sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.

AUSBILDUNGSVERGÜTUNG

monatlich Stand 1. Dezember 2022:
Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro
Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro
Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro

 

weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite
des LBV Baden-Württemberg