Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Die Ausbildung
im Überblick
In 2,5 JAHREN ZUM ZIEL:
Die staatlich anerkannte Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten beginnt jeweils am 1. September bei einem der 21 verschiedenen Ausbildungszentren.
Neben theoretischem Unterricht in der Berufsschule und im Ausbildungszentrum ist die praktische Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen ein wichtiger Bestandteil.
Im 2. Ausbildungsjahr wird eine theoretische Zwischenprüfung in den Ausbildungszentren abgelegt. Mit der schriftlichen Abschlussprüfung in der Berufsschule und einer praktischen Prüfung beim Prüfungsausschuss am jeweiligen Oberlandesgericht endet die Ausbildung – in Bestzeit – bereits nach 2,5 Jahren.
Während der gesamten Ausbildung werden die Auszubildenden durch besonders qualifizierte Ausbildungsleiter betreut.
Ausbildungszentren bei den Amtsgerichten Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Ausbildungszentren bei den Landgerichten Hechingen und Mosbach sowie Landgerichte und Staatsanwaltschaften.
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
monatlich Stand 1. Dezember 2022: Ausbildungsjahr: 1.086,82 Euro Ausbildungsjahr: 1.140,96 Euro Ausbildungsjahr: 1.190,61 Euro
weitere Infos und aktuelle Beträge auf der Seite des LBV Baden-Württemberg